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Praxis für Psychotherapie

Das österreichische Psychotherapiegesetz

Österreich verfügt bereits seit 1991 über ein eigenes Psychotherapiegesetz. Dieses regelt die Ausübung von Psychotherapie in Österreich.

In dem Gesetz beschreibt unter anderem:

  • Definition von Psychotherapie
  • Voraussetzungen für die Berufsberechtigung
  • Die Berufspflichten
  • Die Ausbildung zur/zum Psychotherapeut*in
  • Verschwiegenheitspflicht

Neben dem Psychotherapiegesetz veröffentlichst das Bundesministerium auch einen Berufskodex (Ethikrichtlinien):

Wer darf Psychotherapie anbieten?

In Österreich darf Psychotherapie nur von wissenschaftlich ausgebildeten Psychotherapeut*innen ausgeübt werden. Das Psychotherapiegesetz definiert exakt die notwendige Ausbildung für Psychotherapeut*innen.

Sobald man im letzten Teil der Ausbildung ist, und die Berechtigung erhält, darf man Psychotherapie anbieten: Man ist Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision.

Wenn man die gesamte Ausbildung abgeschlossen ist, wird man in die Liste der Psychotherapeut*innen des Bundesministeriums eingetragen.

Verschwiegenheitspflicht und Geheimhaltung

Alle Psychotherapeut*innen sind gesetzlich einer strengen Verschwiegenheitspflicht bzw. Geheimhaltung verpflichtet.

Mehr Details finden Sie hier bei den „Häufen Fragen“:
Sind unsere psychotherapeutischen Gespräche vertraulich?
Wer erfährt, dass ich eine Psychotherapie mache?
Kann ich Ihnen als Psychotherapeut vertrauen?

Die verschiedenen Methoden der Psychotherapie in Österreich

In Österreich gibt es viele anerkannte psychotherapeutische Methoden. Eine gute Übersicht mit Beschreibungen der einzelnen Methoden finden Sie beim Bundesministerium.

Ich bin „Personzentrierter Psychotherapeut“, auch „Klientenzentierte Psychotherapie“ oder „Gesprächspsychotherapie“ genannt.

Die Methode hat Carl Ransom Rogers (*1902, †1987) entwickelt. In vielen wissenschaftlichen Forschungen und klinischen Studien hat er – und wird heute immer noch – die hohe Wirksamkeit der personzentrierten Psychotherapie nachgewiesen.

Ein bekanntes Zitat von Carl R. Rogers: „Das seltsame Paradoxon ist, dass, wenn ich mich so akzeptiere wie ich bin, ich die Möglichkeit erlange, mich zu verändern.“

Mein Fokus als personzentrierter Psychotherapeut liegt in der therapeutischen Beziehung zwischen Ihnen und mir, liegt darin einen sicheren, vertrauensvollen Raum zu schaffen, in dem Sie alle Gedanken, Gefühle und Emotionen ausdrücken können.

Wie läuft die Ausbildung der Psychotherapie ab?

Alle Psychotherapeut*innen müssen eine langjährige, intensive Ausbildung absolvieren: Mehr als 3.200 Stunden in Theorie und Praxis über mindestens fünf Jahre.

Ich selbst studiere „Personzentrierte Psychotherapie“ an der Donau Universität Krems.

Was bedeutet „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision?“

Während des letzten Teils des Psychotherapie-Studiums erhalten die Student*innen die „Berechtigung zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision“, gleichbedeutend mit „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“.

Das bedeutet, dass die Psychotherapeut*innen ab diesem Zeitpunkt eigenständig Psychotherapie anbieten dürfen. Die Auszubildenden müssen mindestens 600 Psychotherapie-Stunden geben, bevor diese die Ausbildung endgültig abschließen können.

Das Besondere an diesen 600 Stunden ist, dass die Stundet*innen die geführten Psychotherapiegespräche auf Tonband aufnehmen, und in absolut vertraulicher Umgebung mit ihren Supervisor*innen im Umfang von 120 Stunden reflektieren. Inhalt der Supervisionen ist die psychotherapeutische Behandlung mit Augenmerk sowohl auf die korrekte und fachgerechte Ausübung als auch bezüglich der Qualität der Psychotherapie (ist in etwa vergleichbar mit Turnusärzt*innen).

Qualitätssicherung und Pflicht zur Supervisions für Psychotherapeuten

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision sind im letzten Teil Ihrer umfangreichen Ausbildung angelangt. Sie dürfen bereits Psychotherapie-Stunden anbieten, sind jedoch verpflichtet, etwa im Umfang von zwanzig Prozent der Stunden selbst in Supervision bei einer/einem psychotherapeutischen Lehrtherapeut*in zu gehen und die gegebenen Stunden zu reflektieren und analysieren. Dafür werden die Psychotherapie-Stunden auf Tonband aufgezeichnet und nach jeder Psychotherapie-Stunde diese protokolliert und eigene Resonanzen, offene Fragestellungen, u.s.w. dokumentiert.

Genauso wie die Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision unterliegen auch die Lehrtherapeut*innen in der Supervision der Schweigepflicht.

Um die Verschwiegenheit bzw. Vertraulichkeit der Gespräche noch mehr geheim zu halten, werden von den Psychotherapeut*innen alle Informationen zu den Psychotherapie-Stunden anonymisiert. Sprich es wird nie der echte Name bekanntgegeben oder über Details besprochen, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person geben könnte, genannt.

Das bedeutet, das zufällig das Geschlecht geändert wird, der Name durch einen zufälligen anderen Vornamen ersetzt wird, und weitere Daten ebenfalls angepasst werden. Zum Beispiel „arbeitet bei der ReiNTEGRA in Wien“ wird ersetzt durch „in einer psychosozialen Tagesstätte“.

Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung für Psychotherapeut*innen

Psychotherapeut*innen sind gesetzlich zum regelmäßigen Besuch von psychotherapeutischen Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet (Psychotherapiegesetz, §14). Diese umfassen sowohl das Erlernen von neuen und das Vertiefen von bekannten psychotherapeutischen Methoden als auch das praktische Arbeiten.

Abrechnung von Psychotherapie über die Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung (Zusatzversicherung)

Honorare von Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision können in der Regel nicht bei öffentlichen Krankenkassen eingereicht werden. Private Krankenversicherungen (Krankenzusatzversicherungen, Privatarzt-Versicherungen) übernehmen unter Umständen das gesamte Honorar oder Teile des Honorars. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Anbieter.

Dokumentationspflicht und die höchstpersönliche Dokumentation

Psychotherapeut*innen sind verpflichtet Psychotherapie-Stunden zu dokumentieren (Psychotherapiegesetz §16a). Diese umfasst in der Regel die wesentlichen Eckpunkte der Psychotherapie-Einheiten, zum Beispiel angewendete psychotherapeutische Methode oder Abklärungen mit Fachärzten. Klient*innen haben das Recht in diese Dokumentation Einsicht zu nehmen.

Des weiteren dokumentieren viele Psychotherapeut*innen für die Psychotherapie wichtige Details in einer sogenannten „höchstpersönlichen Dokumentation“, in welche niemand, auch die Klient*innen, kein Recht auf Einsicht haben. Die Tonbandaufnahmen von Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision fallen ebenfalls in die höchstpersönliche Dokumentation der Psychotherapeut*innen.

Bekomme ich von Ihnen eine Diagnose?

Falls nötig oder von Ihnen gewünscht und es auch möglich ist, erstelle ich eine Diagnose (z.B. für Krankenkasse).