Die therapeutische Beziehung
Hier finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Praxis für Psychotherapie
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Die therapeutische Beziehung und ein gutes therapeutisches Arbeitsbündnis zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Psychotherapie. Nur in einem sicheren und vertrauensvollen Rahmen ist eine Entwicklung möglich.
Eine therpeutische Beziehung ist anders als eine freundschaftliche Beziehung. Denn es gibt ein festes Nähe-Distanz-Verhältnis. Sie ist weiters örtlich und zeitlich gebunden und folgt einer gemeinsam definierten Zielsetzung.
In der personzentrierten Psychotherapie ist die therapeutische Beziehung (manchmal auch als therapeutische Allianz bezeichnet) seitens Psychotherapeut*in zur Klient*in von einem möglichst hohen Grad an Einfühlung (Empathie), Echtheit (Kongruenz) und Wertschätzung gekennzeichnet.
Die Klient*in bekommt in einem sicheren, geschützten, vertraulichen und angenehmen Rahmen die Möglichkeit, über sich und die eigenen Anliegen zu sprechen.
Wichtig ist es, dass sowohl für die Klient*innen als auch für die Therapeut*innen die Beziehung sich gut anfühlt und die oben genannten Rahmenbedingungen im Großen und Ganzen erfüllt werden.
Deshalb ist es auch wichtig, die therapeutische Beziehung immer wieder gemeinsam zu reflektieren. Sollten Sie feststellen, dass Sie sich nicht wohl oder nicht verstanden fühlen, sprechen Sie dies bitte in der Therapie an. Unter Umständen ist es dann empfehlenswert, den/die Psychotherapeut*in zu wechseln.
Sollten die Bedingungen für eine gute psychotherapeutische Beziehung nicht mehr erfüllt sein, oder Sie sich unsicher sein, ob Ihre/Ihr Psychotherapeut*in richtig für Sie ist, sprechen Sie am Besten dies in ihrer Psychotherapie an. Die Entscheidung, die/den Therapeut*in zu wechseln, sollte nicht voreilig getroffen werden, jedoch immer eine mögliche Option bleiben.
Es ist von großer Wichtigkeit, dass Sie Vertrauen in die psychotherapeutische Beziehung haben und Sie sich verstanden fühlen.
Ja!
Das österreichische Psychotherapiegesetz schreibt eine sehr strenge Verschwiegenheitspflicht vor.
Auszug aus dem Psychotherapiegesetz:
Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Ausnahmen zur gesetzlichen Verschwiegenheit wie zum Beispiel bei einer ausdrücklicher Entbindung durch die/den Klient*in oder bei einem begründeten Verdacht auf eine gerichtliche Strafhandlung wie z.B. der Tod oder eine schwere Körperverletzung finden Sie ebenfalls im Gesetztestext, §15.
Vorerst niemand!
Jedoch kann es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben, welche als „Hilfspersonen“ jedoch ebenfalls der strengen gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegen, zum Beispiel:
Bitte bedenken Sie auch, dass es weitere Umstände geben kann, wodurch Dritte Personen gegebenenfalls Kenntnis davon bekommen können, dass Sie als Klient*in und ich als Psychotherapeut in Kontakt sind. Ein Beispiel sind Mitarbeiter*innen bei der Bank bei Überweisung des Honorars für Ihre Psychotherapie.
Eine sichere Vertrauensbasis ist die Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit von Psychotherapie. Sowohl der vertrauensvolle und sichere Rahmen, um auch über für Sie sensible Themen sprechen zu können, als auch die Geheimhaltung durch mich als Psychotherapeut, sind von höchster Wichtigkeit.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder unsicher sein, zögern Sie bitte nicht, mich anzusprechen!